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Bekämpfung von Geldwäsche

Alle Mitarbeitenden der CABB Group verpflichten sich zur strengen Einhaltung der geltenden Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche. Als Geldwäsche werden alle Aktivitäten bezeichnet, die dazu dienen, den kriminellen Ursprung von Geld oder Vermögenswerten zu verschleiern. Dazu zählt insbesondere die Annahme von Geld aus illegalen oder verdächtigen Transaktionen.

Wir treffen alle notwendigen Massnahmen, um sicherzustellen, dass die CABB Group ausschliesslich Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen eingeht, die eine gute Reputation haben. Zu diesem Zweck holen wir beispielsweise genaue Kenntnisse über die Parteien ein, mit denen wir Geschäfte tätigen.

Die Anforderungen an die Dokumentation und die Buchführung betreffend Finanztransaktionen halten wir genauestens ein. Bei allen Zahlungen müssen die Steuergesetze sowie die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Korruption eingehalten werden. Barzahlungen an oder durch die CABB Group sind verboten, es sei denn, es handelt sich um unbedeutende Beträge.